Was macht ein Fachbetrieb für Reinigung?
- Gebäude- und Unterhaltsreinigung für Wohnungen, Treppenhäuser und Büros
- Reinigung von Fenstern und Glasflächen, Wintergärten
- Grund- und Endreinigung nach Umzug oder Renovierung
- Reinigung von Fassaden, Dächern und Dachrinnen
- Hausmeisterservice und Gartenpflege
- Winterdienst und Schneeräumung
Wann Sie einen Fachbetrieb brauchen
- Ihnen fehlt die Zeit für die regelmäßige Reinigung
- Die Wohnung soll beim Auszug sauber übergeben werden
- Fenster in großer Höhe oder Wintergärten müssen geputzt werden
- Als Eigentümer müssen Sie Gehwege räumen und streuen
Fragen vor der Beauftragung
Diese Fragen helfen beim Vergleich der Angebote:
- Seit wann gibt es Ihren Betrieb, und haben Sie Referenzen für ähnliche Aufträge?
- Haben Sie eine Betriebshaftpflichtversicherung?
- Sind die Reinigungskräfte angestellt und versichert?
- Bringen Sie Reinigungsmittel und Geräte selbst mit?
- Sind Anfahrt, Material und Entsorgung im Angebot enthalten?
- Wann können Sie beginnen, und wie lange dauern die Arbeiten?
Mehr dazu: Handwerker prüfen.
Was den Preis beeinflusst
Jeder Auftrag ist anders. Diese Faktoren bestimmen den Preis am stärksten:
- Fläche, Verschmutzungsgrad und Häufigkeit
- Art der Reinigung (Unterhalts-, Grund-, Fensterreinigung)
- Höhe der Fenster und Zugänglichkeit
- Vertragslaufzeit, Bereitschaft beim Winterdienst
Verlässlich wird es erst mit mehreren detaillierten Angeboten für dieselbe Leistung. Siehe Angebote verstehen und vergleichen.
Profi-Tipps
- Für eine Haushaltshilfe im Minijob melden Sie diese über das Haushaltsscheckverfahren der Minijob-Zentrale an.
- Fenster putzt man am besten bei bewölktem Wetter, sonst trocknet das Wasser zu schnell und hinterlässt Streifen.
- Vereinbaren Sie bei regelmäßiger Reinigung eine Checkliste, was jedes Mal erledigt wird.
Weitere Tipps finden Sie im Ratgeber-Blog.
Vorschriften und Hinweise
Gebäudereiniger ist ein zulassungsfreies Handwerk (Anlage B der Handwerksordnung); Betriebe brauchen keinen Meistertitel, müssen aber angemeldet sein. Wer eine Reinigungskraft schwarz beschäftigt, riskiert Bußgelder und hat keinen Versicherungsschutz bei Unfällen. Die Räum- und Streupflicht für Gehwege legen die Gemeinden in ihrer Satzung fest; sie kann per Mietvertrag auf Mieter übertragen werden.
Zuletzt aktualisiert: 15. Oktober 2026