Was macht ein Fachbetrieb für Dachdecker?
- Reparatur von Undichtigkeiten, Austausch einzelner Ziegel oder Dachsteine
- Neueindeckung mit Ziegeln, Betondachsteinen, Schiefer oder Metall
- Dachdämmung (Zwischen-, Auf- und Untersparrendämmung)
- Einbau und Austausch von Dachfenstern und Dachluken
- Flachdachabdichtung, Dachterrassen und Gründächer
- Montage von Dachrinnen, Fallrohren und Schneefanggittern
Wann Sie einen Fachbetrieb brauchen
- Nach einem Sturm fehlen Ziegel oder es tropft durch die Decke
- Feuchte Flecken im Dachgeschoss oder an der Dachschräge
- Das Dach ist alt, Moos und Bruch nehmen zu
- Sie bauen das Dachgeschoss aus oder dämmen das Dach
Fragen vor der Beauftragung
Diese Fragen helfen beim Vergleich der Angebote:
- Sind Sie in die Handwerksrolle eingetragen (Handwerkskarte als Dachdecker)?
- Haben Sie eine Betriebshaftpflichtversicherung?
- Wird ein Gerüst benötigt, und ist es im Angebot enthalten?
- Welche Dämmung und welcher Aufbau sind für mein Dach vorgesehen?
- Sind Anfahrt, Material und Entsorgung im Angebot enthalten?
- Wann können Sie beginnen, und wie lange dauern die Arbeiten?
Mehr dazu: Handwerker prüfen.
Was den Preis beeinflusst
Jeder Auftrag ist anders. Diese Faktoren bestimmen den Preis am stärksten:
- Dachfläche, Dachneigung und Zugänglichkeit
- Material der Eindeckung (Ton, Beton, Schiefer, Metall)
- Gerüst, Absturzsicherung und Entsorgung des alten Daches
- Zusatzarbeiten wie Dämmung, Dachfenster, Klempnerarbeiten
Verlässlich wird es erst mit mehreren detaillierten Angeboten für dieselbe Leistung. Siehe Angebote verstehen und vergleichen. Tipp: Die Arbeitskosten können Sie nach § 35a EStG zum Teil von der Steuer absetzen.
Profi-Tipps
- Schauen Sie nach jedem Herbststurm mit dem Fernglas aufs Dach: Verrutschte Ziegel früh zu richten ist günstig.
- Steigen Sie nicht selbst aufs Dach: Absturzunfälle gehören zu den schwersten Haushaltsunfällen.
- Kombinieren Sie eine Neueindeckung mit der Dämmung: Das Gerüst steht dann nur einmal.
Weitere Tipps finden Sie im Ratgeber-Blog.
Vorschriften und Hinweise
Dachdecker: Hierfür ist ein zulassungspflichtiges Handwerk zuständig (Anlage A der Handwerksordnung: Dachdecker). Der Betrieb muss in die Handwerksrolle eingetragen sein; lassen Sie sich die Handwerkskarte zeigen.
Wer das Dach erneuert oder ausbaut, muss die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) an den Wärmeschutz einhalten. Bei denkmalgeschützten Häusern und in Gebieten mit Gestaltungssatzung können Farbe und Material der Eindeckung vorgeschrieben sein: Fragen Sie vorher bei der Gemeinde bzw. der Unteren Denkmalschutzbehörde nach. Dachgauben und größere Umbauten sind je nach Landesbauordnung genehmigungspflichtig.
Zuletzt aktualisiert: 15. Oktober 2026