Was macht ein Fachbetrieb für Umzug?
- Regionaler Umzug (bis 50 km) und bundesweiter Umzug
- Internationaler Umzug
- Transport und Überführung einzelner Möbel, Lieferung und Abholung
- Möbelab- und -aufbau, Küchenmontage
- Einpackservice und Verpackungsmaterial
- Halteverbotszone beantragen und Entsorgung von Altmöbeln
Wann Sie einen Fachbetrieb brauchen
- Sie ziehen in eine neue Wohnung oder ein Haus
- Einzelne große Möbel oder ein Klavier müssen transportiert werden
- Sie ziehen beruflich um und brauchen eine Rechnung für den Arbeitgeber
- Ein Haushalt muss nach einem Todesfall oder Umzug ins Heim aufgelöst werden
Fragen vor der Beauftragung
Diese Fragen helfen beim Vergleich der Angebote:
- Seit wann gibt es Ihren Betrieb, und haben Sie Referenzen für ähnliche Aufträge?
- Haben Sie eine Betriebshaftpflichtversicherung?
- Ist das Angebot ein Festpreis, und auf welcher Besichtigung oder Umzugsgutliste beruht es?
- Wie ist das Umzugsgut versichert, und lohnt sich eine Zusatzversicherung?
- Sind Anfahrt, Material und Entsorgung im Angebot enthalten?
- Wann können Sie beginnen, und wie lange dauern die Arbeiten?
Mehr dazu: Handwerker prüfen.
Was den Preis beeinflusst
Jeder Auftrag ist anders. Diese Faktoren bestimmen den Preis am stärksten:
- Umfang des Umzugsguts (Kubikmeter) und Entfernung
- Etagen, Aufzug und Länge der Tragewege
- Zusatzleistungen: Einpacken, Montage, Halteverbot, Entsorgung
- Termin (Monatsende und Wochenende sind gefragt)
Verlässlich wird es erst mit mehreren detaillierten Angeboten für dieselbe Leistung. Siehe Angebote verstehen und vergleichen.
Profi-Tipps
- Beantragen Sie eine Halteverbotszone rechtzeitig bei der Stadt, meist einige Wochen vorher.
- Kartons nicht zu schwer packen: Bücher in kleine Kartons, Leichtes in große.
- Nach dem Umzug innerhalb von zwei Wochen ummelden (Bundesmeldegesetz).
Weitere Tipps finden Sie im Ratgeber-Blog.
Vorschriften und Hinweise
Bei Schäden haftet das Umzugsunternehmen nach dem Handelsgesetzbuch grundsätzlich bis zu 620 € je Kubikmeter Laderaum, der zur Erfüllung des Vertrags benötigt wird (§ 451e HGB). Schäden müssen Sie dokumentieren und rechtzeitig anzeigen: äußerlich erkennbare Schäden spätestens am Tag nach der Ablieferung, verdeckte innerhalb von 14 Tagen (§ 451f HGB). Nach dem Einzug müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen beim Bürgeramt anmelden.
Zuletzt aktualisiert: 15. Oktober 2026