Was ein Angebot enthalten sollte
- Name, Anschrift und Kontaktdaten des Betriebs, Datum und Angebotsnummer
- Genaue Beschreibung jeder Leistung als Position mit Menge, Einheit und Einheitspreis
- Material, Hersteller oder gleichwertige Qualität
- Nebenleistungen: Anfahrt, Gerüst, Schutzmaßnahmen, Entsorgung
- Nettosumme, Umsatzsteuer und Bruttosumme
- Ausführungszeitraum, Bindefrist und Zahlungsbedingungen
So vergleichen Sie Angebote fair
- Beschreiben Sie Ihren Auftrag allen Betrieben gleich, am besten mit Fotos und Maßen.
- Legen Sie die Angebote nebeneinander und prüfen Sie, ob dieselben Leistungen enthalten sind.
- Fragen Sie nach, wenn ein Angebot deutlich günstiger ist: Fehlt etwas, oder ist die Menge anders geschätzt?
- Achten Sie auf Positionen „nach Aufwand“: Sie können den Endpreis stark verändern.
- Berücksichtigen Sie Termin, Erreichbarkeit und Eindruck, nicht nur den Preis.
Zwei bis drei detaillierte Angebote reichen meist aus.
Zahlungsbedingungen
Bei größeren Aufträgen sind Abschlagszahlungen nach Baufortschritt üblich (§ 632a BGB). Vorkasse für das ganze Projekt sollten Sie vermeiden. Beim Verbraucherbauvertrag (Neubau oder erhebliche Umbauten) dürfen Abschläge insgesamt 90 % der Vergütung nicht übersteigen. Bezahlen Sie per Überweisung, das sichert auch den Steuerbonus.
Angebot, Kostenvoranschlag, Festpreis
Begriffe werden im Alltag oft vermischt. Was rechtlich gilt, wenn der Preis am Ende höher ausfällt, erklärt unser Ratgeber Kostenvoranschlag oder Festpreis.
Quellen und offizielle Links
- § 632 BGB (Vergütung)
- § 632a BGB (Abschlagszahlungen)
- § 650m BGB (Abschlagszahlungen beim Verbraucherbauvertrag)
Zuletzt aktualisiert: 15. Oktober 2026