Der Kostenvoranschlag
Ein Kostenvoranschlag ist eine fachmännische Schätzung der voraussichtlichen Kosten. Er ist in der Regel unverbindlich: Der Endpreis darf abweichen. Stellt sich heraus, dass er wesentlich überschritten wird, muss der Handwerker Sie unverzüglich informieren (§ 649 BGB). Sie können den Vertrag dann kündigen und zahlen nur die bis dahin erbrachte Leistung. Wann eine Überschreitung „wesentlich“ ist, hängt vom Einzelfall ab; Gerichte haben häufig Werte um 15 bis 20 % angenommen.
Verbindlicher Kostenvoranschlag und Festpreis
Wurde ein Festpreis oder ein ausdrücklich verbindlicher Kostenvoranschlag vereinbart, zahlen Sie den vereinbarten Betrag, auch wenn der Aufwand größer war. Ausnahme: Sie bestellen zusätzliche Leistungen oder ändern den Auftrag. Halten Sie Änderungen deshalb immer schriftlich fest, mit Preis.
Pauschalpreis und Einheitspreise
Beim Pauschalpreis ist die Leistung zu einem Gesamtpreis vereinbart. Beim Einheitspreisvertrag zahlen Sie nach tatsächlichen Mengen (z. B. Quadratmeter Fliesen); das Aufmaß am Ende entscheidet. Fragen Sie bei Einheitspreisen, wie die Mengen ermittelt werden.
Stundenlohnarbeiten
Bei Abrechnung nach Aufwand sollten Stundensatz, Materialaufschläge und Anfahrt vorher vereinbart sein. Lassen Sie sich Stundenzettel geben und abzeichnen. Für größere Aufträge ist ein Angebot mit Positionen meist die bessere Grundlage.
Quellen und offizielle Links
Zuletzt aktualisiert: 15. Oktober 2026