Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
- Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (Dämmung, Fenster, Türen) und Anlagentechnik: Zuschüsse über das BAFA
- Heizungstausch: Zuschuss über die KfW
- Komplettsanierung zum Effizienzhaus: Kredite mit Tilgungszuschuss über die KfW
Fördersätze, Boni und Bedingungen werden regelmäßig angepasst. Wir nennen deshalb bewusst keine Beträge; den aktuellen Stand finden Sie bei BAFA, KfW und auf energiewechsel.de.
Steuerbonus für energetische Sanierung
Statt eines Zuschusses können Selbstnutzer von Wohneigentum energetische Maßnahmen nach § 35c EStG steuerlich geltend machen: 20 % der Kosten, verteilt auf drei Jahre, höchstens 40.000 € je Objekt. Voraussetzung ist unter anderem eine Bescheinigung des Fachbetriebs nach amtlichem Muster. Für dieselbe Maßnahme können Sie nicht zusätzlich einen Zuschuss oder den Handwerkerbonus nach § 35a nutzen.
Energieberatung zuerst
Viele Programme verlangen einen Experten aus der Energieeffizienz-Expertenliste. Ein Energieberater erstellt auf Wunsch einen individuellen Sanierungsfahrplan, der zusätzliche Förderung bringen kann. Eine erste, günstige Orientierung bietet die Energieberatung der Verbraucherzentrale.
Die wichtigste Regel
Antrag vor Auftrag: Bei den meisten Zuschussprogrammen muss der Antrag gestellt bzw. bewilligt sein, bevor Sie den Handwerker verbindlich beauftragen. Oft sind Verträge mit aufschiebender Bedingung (Förderzusage) möglich. Prüfen Sie außerdem Programme Ihres Bundeslandes und Ihrer Kommune.
Quellen und offizielle Links
- BAFA: Bundesförderung für effiziente Gebäude
- KfW: Bestandsimmobilien
- § 35c EStG
- Energieeffizienz-Expertenliste
Zuletzt aktualisiert: 15. Oktober 2026