Kleines Holzhaus neben einer Lupe

Ratgeber

Förderung für Sanierung und Heizung

Für energetische Sanierungen gibt es Zuschüsse, Kredite und Steuervorteile. Die Programme ändern sich häufig, die Grundregeln bleiben: erst beraten lassen, dann beantragen, dann beauftragen.

Foto: Tierra Mallorca auf Unsplash

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

  • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (Dämmung, Fenster, Türen) und Anlagentechnik: Zuschüsse über das BAFA
  • Heizungstausch: Zuschuss über die KfW
  • Komplettsanierung zum Effizienzhaus: Kredite mit Tilgungszuschuss über die KfW

Fördersätze, Boni und Bedingungen werden regelmäßig angepasst. Wir nennen deshalb bewusst keine Beträge; den aktuellen Stand finden Sie bei BAFA, KfW und auf energiewechsel.de.

Steuerbonus für energetische Sanierung

Statt eines Zuschusses können Selbstnutzer von Wohneigentum energetische Maßnahmen nach § 35c EStG steuerlich geltend machen: 20 % der Kosten, verteilt auf drei Jahre, höchstens 40.000 € je Objekt. Voraussetzung ist unter anderem eine Bescheinigung des Fachbetriebs nach amtlichem Muster. Für dieselbe Maßnahme können Sie nicht zusätzlich einen Zuschuss oder den Handwerkerbonus nach § 35a nutzen.

Energieberatung zuerst

Viele Programme verlangen einen Experten aus der Energieeffizienz-Expertenliste. Ein Energieberater erstellt auf Wunsch einen individuellen Sanierungsfahrplan, der zusätzliche Förderung bringen kann. Eine erste, günstige Orientierung bietet die Energieberatung der Verbraucherzentrale.

Die wichtigste Regel

Antrag vor Auftrag: Bei den meisten Zuschussprogrammen muss der Antrag gestellt bzw. bewilligt sein, bevor Sie den Handwerker verbindlich beauftragen. Oft sind Verträge mit aufschiebender Bedingung (Förderzusage) möglich. Prüfen Sie außerdem Programme Ihres Bundeslandes und Ihrer Kommune.

Zuletzt aktualisiert: 15. Oktober 2026

Häufige Fragen

Kann ich Förderung und Steuerbonus kombinieren?
Für dieselbe Maßnahme nicht. Sie können aber für verschiedene Maßnahmen unterschiedliche Wege wählen. Lassen Sie sich beraten, was in Ihrem Fall günstiger ist.
Gibt es Förderung für Mieter?
Programme richten sich meist an Eigentümer. Mieter profitieren vor allem vom Handwerkerbonus nach § 35a EStG, etwa über die Nebenkostenabrechnung.

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