Was macht ein Fachbetrieb für Energieberater?
- Vor-Ort-Energieberatung für Wohngebäude
- Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)
- Energieausweis (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis)
- Energie- und Fördermittelberatung, Unterstützung bei Anträgen
- Baubegleitung und Nachweise für die Förderung
- Luftdichtheitsmessung und Thermografie
Wann Sie einen Fachbetrieb brauchen
- Sie haben ein älteres Haus gekauft und wollen sanieren
- Die Heizung muss bald ersetzt werden
- Sie verkaufen oder vermieten und brauchen einen Energieausweis
- Sie möchten Fördermittel nutzen und brauchen einen Experten
Fragen vor der Beauftragung
Diese Fragen helfen beim Vergleich der Angebote:
- Seit wann gibt es Ihren Betrieb, und haben Sie Referenzen für ähnliche Aufträge?
- Haben Sie eine Betriebshaftpflichtversicherung?
- Sind Sie in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes eingetragen?
- Sind Sie unabhängig, oder verkaufen Sie auch Produkte oder Handwerksleistungen?
- Sind Anfahrt, Material und Entsorgung im Angebot enthalten?
- Wann können Sie beginnen, und wie lange dauern die Arbeiten?
Mehr dazu: Handwerker prüfen.
Was den Preis beeinflusst
Jeder Auftrag ist anders. Diese Faktoren bestimmen den Preis am stärksten:
- Größe und Art des Gebäudes
- Umfang (Beratung, Sanierungsfahrplan, Baubegleitung)
- Energieausweis: Bedarfs- oder Verbrauchsausweis
- Förderung der Beratung, die den Eigenanteil senken kann
Verlässlich wird es erst mit mehreren detaillierten Angeboten für dieselbe Leistung. Siehe Angebote verstehen und vergleichen.
Profi-Tipps
- Fragen Sie nach einem Sanierungsfahrplan: Er zeigt die sinnvolle Reihenfolge und kann zusätzliche Förderung ermöglichen.
- Sammeln Sie Unterlagen wie Baupläne, Heizkostenabrechnungen und frühere Rechnungen vor dem Termin.
- Eine erste, kostengünstige Beratung bietet auch die Energieberatung der Verbraucherzentrale.
Weitere Tipps finden Sie im Ratgeber-Blog.
Vorschriften und Hinweise
Für viele Förderprogramme des Bundes ist ein Experte aus der Energieeffizienz-Expertenliste (energie-effizienz-experten.de) Pflicht. Beim Verkauf oder bei der Vermietung müssen Sie Interessenten einen Energieausweis vorlegen (§ 80 GEG). Die Förderbedingungen für Beratung und Sanierung ändern sich regelmäßig; aktuelle Informationen gibt es bei BAFA und KfW sowie auf energiewechsel.de.
Zuletzt aktualisiert: 15. Oktober 2026