Was macht ein Fachbetrieb für Fenster und Türen?
- Einbau und Austausch von Fenstern (Kunststoff, Holz, Holz-Alu, Aluminium)
- Einbau und Austausch von Haus- und Außentüren
- Reparatur von Fenstern und Türen, neue Dichtungen, Beschläge einstellen
- Verglasung von Fenstern und Türen, Austausch von Isolierglas
- Einbau von Fliegengittern und Insektenschutz
- Einbruchhemmende Fenster und Nachrüstung von Sicherheitsbeschlägen
Wann Sie einen Fachbetrieb brauchen
- Es zieht, die Scheiben beschlagen innen oder Fenster schließen schlecht
- Sie sanieren energetisch und möchten Heizkosten sparen
- Straßenlärm stört
- Sie möchten Ihr Haus besser gegen Einbruch sichern
Fragen vor der Beauftragung
Diese Fragen helfen beim Vergleich der Angebote:
- Seit wann gibt es Ihren Betrieb, und haben Sie Referenzen für ähnliche Aufträge?
- Haben Sie eine Betriebshaftpflichtversicherung?
- Wie wird das Fenster eingebaut und abgedichtet (RAL-Montage, innen dicht, außen schlagregendicht)?
- Welchen Uw-Wert und welche Widerstandsklasse (RC) haben die angebotenen Fenster?
- Sind Anfahrt, Material und Entsorgung im Angebot enthalten?
- Wann können Sie beginnen, und wie lange dauern die Arbeiten?
Mehr dazu: Handwerker prüfen.
Was den Preis beeinflusst
Jeder Auftrag ist anders. Diese Faktoren bestimmen den Preis am stärksten:
- Anzahl, Größe und Material der Fenster
- Verglasung (Zweifach oder Dreifach, Schallschutz, Sicherheitsglas)
- Ausbau, Entsorgung und Anpassung von Fensterbänken und Laibungen
- Zusatzausstattung wie Rollläden, Sicherheitsbeschläge, Sprossen
Verlässlich wird es erst mit mehreren detaillierten Angeboten für dieselbe Leistung. Siehe Angebote verstehen und vergleichen. Tipp: Die Arbeitskosten können Sie nach § 35a EStG zum Teil von der Steuer absetzen.
Profi-Tipps
- Nach dem Fenstertausch richtig lüften: Neue, dichte Fenster verändern das Raumklima.
- Fenster einmal im Jahr an den Beschlägen ölen und Dichtungen pflegen.
- Für den Einbruchschutz zählen Beschläge und Montage genauso wie das Glas: Die Polizei berät kostenlos.
Weitere Tipps finden Sie im Ratgeber-Blog.
Vorschriften und Hinweise
Wer Fenster erneuert, muss die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes einhalten: Für den Austausch von Außenfenstern gilt ein Wärmedurchgangskoeffizient von höchstens 1,3 W/(m²K) (GEG, Anlage 7). Werden in einem Gebäude viele Fenster getauscht, sollte ein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 erstellt werden, um Schimmel zu vermeiden. Die (kriminal)polizeilichen Beratungsstellen beraten kostenlos zum Einbruchschutz.
Zuletzt aktualisiert: 15. Oktober 2026