So funktioniert der Bonus
- Handwerkerleistungen (§ 35a Abs. 3 EStG): 20 % der Arbeitskosten, höchstens 1.200 € Steuerermäßigung pro Jahr (das entspricht 6.000 € Arbeitskosten).
- Haushaltsnahe Dienstleistungen (§ 35a Abs. 2 EStG), etwa Reinigung, Gartenpflege, Umzugsdienstleistungen: 20 %, höchstens 4.000 € pro Jahr.
- Die Ermäßigung wird direkt von der Steuerschuld abgezogen, nicht vom Einkommen.
Was begünstigt ist
Begünstigt sind Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten einschließlich Umsatzsteuer, nicht das Material. Die Arbeiten müssen in Ihrem Haushalt in der EU bzw. im EWR erbracht werden; dazu zählen auch Garten und Zufahrt. Neubaumaßnahmen sind ausgeschlossen. Mieter und Wohnungseigentümer können anteilige Kosten aus der Nebenkosten- bzw. Hausgeldabrechnung geltend machen.
Die Belege
- Eine Rechnung, in der Arbeitskosten und Material getrennt ausgewiesen sind.
- Bezahlung per Überweisung auf das Konto des Betriebs. Barzahlung wird nicht anerkannt.
Ausschlüsse
Kein Bonus für Maßnahmen, die öffentlich gefördert werden (z. B. durch zinsverbilligte Darlehen oder Zuschüsse), und nicht zusätzlich zur Förderung energetischer Maßnahmen nach § 35c EStG. Mehr zu Förderwegen im Ratgeber Förderung. Die Angaben entsprechen dem Stand 2026; im Zweifel hilft ein Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.
Quellen und offizielle Links
Zuletzt aktualisiert: 15. Oktober 2026