Was macht ein Fachbetrieb für Garten- und Landschaftsbau?
- Gartenplanung, Anlage und Gestaltung von Gärten
- Pflege von Gärten: Rasen, Hecken, Sträucher, Beete
- Anlegen und Pflegen von Rasenflächen, Rollrasen
- Anlegen und Pflegen von Gartenteichen und Springbrunnen
- Installation von Bewässerungsanlagen
- Hochbeete, Rasenkanten, Garten- und Außenbeleuchtung
Wann Sie einen Fachbetrieb brauchen
- Der Garten ist verwildert oder Sie haben keine Zeit für die Pflege
- Sie haben neu gebaut und der Garten soll angelegt werden
- Sie möchten Rasen, Beete oder einen Teich neu gestalten
- Hecken und Sträucher brauchen einen fachgerechten Schnitt
Fragen vor der Beauftragung
Diese Fragen helfen beim Vergleich der Angebote:
- Seit wann gibt es Ihren Betrieb, und haben Sie Referenzen für ähnliche Aufträge?
- Haben Sie eine Betriebshaftpflichtversicherung?
- Ist die Entsorgung des Grünschnitts im Preis enthalten?
- Arbeiten Sie mit einem Pflegevertrag oder auf Einzelauftrag?
- Sind Anfahrt, Material und Entsorgung im Angebot enthalten?
- Wann können Sie beginnen, und wie lange dauern die Arbeiten?
Mehr dazu: Handwerker prüfen.
Was den Preis beeinflusst
Jeder Auftrag ist anders. Diese Faktoren bestimmen den Preis am stärksten:
- Größe der Fläche und Zugänglichkeit (Maschinen, Durchgang zum Garten)
- Pflanzen, Rollrasen, Erde und Material
- Erdarbeiten, Entsorgung von Grünschnitt und Aushub
- Häufigkeit der Pflege bei Daueraufträgen
Verlässlich wird es erst mit mehreren detaillierten Angeboten für dieselbe Leistung. Siehe Angebote verstehen und vergleichen. Tipp: Die Arbeitskosten können Sie nach § 35a EStG zum Teil von der Steuer absetzen.
Profi-Tipps
- Heimische Stauden und Gehölze kommen mit weniger Wasser aus und helfen Insekten.
- Regenwasser in einer Zisterne oder Tonne sammeln spart Trinkwasser beim Gießen.
- Rasen lieber seltener und durchdringend wässern als täglich ein bisschen.
Weitere Tipps finden Sie im Ratgeber-Blog.
Vorschriften und Hinweise
Vom 1. März bis 30. September ist es nach § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz verboten, Hecken, Gebüsche und andere Gehölze radikal zurückzuschneiden oder zu beseitigen; schonende Form- und Pflegeschnitte sind erlaubt. Grenzabstände für Hecken und Bäume regeln die Nachbarrechtsgesetze der Länder. Einige Länder und Gemeinden schränken Schottergärten ein. Garten- und Landschaftsbau ist kein zulassungspflichtiges Handwerk.
Zuletzt aktualisiert: 15. Oktober 2026