Was macht ein Fachbetrieb für Baumpflege?
- Fällung von Bäumen, auch Problemfällungen mit Seilklettertechnik
- Kronenschnitt, Kronenpflege und Totholzentfernung
- Wurzelstock fräsen und entfernen
- Pflanzen von Bäumen, Sträuchern und Hecken
- Entsorgung von Gartenabfällen und Häckseln
- Baumkontrolle und Einschätzung der Verkehrssicherheit
Wann Sie einen Fachbetrieb brauchen
- Ein Baum ist krank, morsch oder steht schief
- Äste ragen über Dach, Leitungen oder zum Nachbarn
- Nach einem Sturm sind Äste gebrochen
- Ein Baum soll einem Bauvorhaben weichen
Fragen vor der Beauftragung
Diese Fragen helfen beim Vergleich der Angebote:
- Seit wann gibt es Ihren Betrieb, und haben Sie Referenzen für ähnliche Aufträge?
- Haben Sie eine Betriebshaftpflichtversicherung?
- Wird geprüft, ob eine Fällgenehmigung nach der Baumschutzsatzung nötig ist?
- Ist eine Haftpflichtversicherung für Schäden an Haus und Nachbargrundstück vorhanden?
- Sind Anfahrt, Material und Entsorgung im Angebot enthalten?
- Wann können Sie beginnen, und wie lange dauern die Arbeiten?
Mehr dazu: Handwerker prüfen.
Was den Preis beeinflusst
Jeder Auftrag ist anders. Diese Faktoren bestimmen den Preis am stärksten:
- Höhe, Stammumfang und Standort des Baumes
- Platz zum Fällen oder Abtragen in Stücken, Hubsteiger oder Seilklettertechnik
- Entsorgung von Holz und Grünschnitt
- Wurzelfräsen und Genehmigungsgebühren
Verlässlich wird es erst mit mehreren detaillierten Angeboten für dieselbe Leistung. Siehe Angebote verstehen und vergleichen. Tipp: Die Arbeitskosten können Sie nach § 35a EStG zum Teil von der Steuer absetzen.
Profi-Tipps
- Fragen Sie vor jeder Fällung bei Ihrer Gemeinde nach einer Baumschutzsatzung.
- Kontrollieren Sie große Bäume regelmäßig auf Pilze, Risse und Totholz: Als Eigentümer haften Sie für die Verkehrssicherheit.
- Brennholz vom eigenen Baum muss vor dem Verfeuern gut trocknen, meist mindestens zwei Jahre.
Weitere Tipps finden Sie im Ratgeber-Blog.
Vorschriften und Hinweise
Viele Städte und Gemeinden schützen Bäume ab einem bestimmten Stammumfang durch eine Baumschutzsatzung; dann brauchen Sie für die Fällung eine Genehmigung, oft verbunden mit einer Ersatzpflanzung. Außerdem verbietet § 39 Abs. 5 BNatSchG das Fällen von Bäumen außerhalb des Waldes und von gärtnerisch genutzten Grundflächen zwischen 1. März und 30. September. Nistende Vögel und Fledermäuse sind ganzjährig geschützt.
Zuletzt aktualisiert: 15. Oktober 2026