Was macht ein Fachbetrieb für Solaranlage?
- Planung und Montage von Photovoltaikanlagen
- Installation von Stromspeichern und Energiemanagement
- Solarthermie und Solar-Warmwasserspeicher
- Anmeldung beim Netzbetreiber und Inbetriebnahme
- Einbindung von Wallbox und Wärmepumpe
- Wartung, Reinigung und Reparatur bestehender Anlagen
Wann Sie einen Fachbetrieb brauchen
- Ihr Dach ist nach Süden, Osten oder Westen ausgerichtet und wenig verschattet
- Sie möchten Stromkosten senken und mehr selbst verbrauchen
- Sie planen eine Wärmepumpe oder ein Elektroauto
- Ihre alte Anlage fällt aus der EEG-Vergütung
Fragen vor der Beauftragung
Diese Fragen helfen beim Vergleich der Angebote:
- Seit wann gibt es Ihren Betrieb, und haben Sie Referenzen für ähnliche Aufträge?
- Haben Sie eine Betriebshaftpflichtversicherung?
- Wie hoch ist der prognostizierte Ertrag, und wie wurde die Verschattung berücksichtigt?
- Übernehmen Sie die Anmeldung beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister?
- Sind Anfahrt, Material und Entsorgung im Angebot enthalten?
- Wann können Sie beginnen, und wie lange dauern die Arbeiten?
Mehr dazu: Handwerker prüfen.
Was den Preis beeinflusst
Jeder Auftrag ist anders. Diese Faktoren bestimmen den Preis am stärksten:
- Leistung der Anlage (kWp) und Anzahl der Module
- Stromspeicher, Wechselrichter und Energiemanagement
- Dachform, Dacheindeckung und Gerüst
- Zählerschrank-Umbau und Elektroarbeiten
Verlässlich wird es erst mit mehreren detaillierten Angeboten für dieselbe Leistung. Siehe Angebote verstehen und vergleichen. Tipp: Die Arbeitskosten können Sie nach § 35a EStG zum Teil von der Steuer absetzen.
Profi-Tipps
- Prüfen Sie vor der Montage den Zustand des Daches: Muss es bald saniert werden, dann am besten vorher.
- Ein Speicher lohnt sich vor allem, wenn Sie abends viel Strom verbrauchen.
- Verschieben Sie stromintensive Geräte wie Waschmaschine auf sonnige Mittagsstunden.
Weitere Tipps finden Sie im Ratgeber-Blog.
Vorschriften und Hinweise
Photovoltaikanlagen müssen beim Netzbetreiber angemeldet und innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert werden. Für Lieferung und Installation von PV-Anlagen bis 30 kWp auf oder an Wohngebäuden gilt seit 2023 ein Umsatzsteuersatz von 0 % (§ 12 Abs. 3 UStG). Steckersolargeräte (Balkonkraftwerke) sind vereinfacht: Wechselrichterleistung bis 800 Watt, nur Registrierung im Marktstammdatenregister. Mieter und Wohnungseigentümer haben seit 2024 grundsätzlich einen Anspruch darauf, ein Balkonkraftwerk anbringen zu dürfen.
Zuletzt aktualisiert: 15. Oktober 2026