Was macht ein Fachbetrieb für Bodenleger?
- Verlegen und Austausch von Parkett- und Dielenböden
- Verlegen von Laminat, Vinyl, PVC und Linoleum
- Teppichboden verlegen
- Schleifen, Ölen und Versiegeln von Holzböden
- Estrich legen und Fußboden ausgleichen
- Entfernen alter Bodenbeläge und Reparatur von Bodenbelägen
Wann Sie einen Fachbetrieb brauchen
- Der alte Belag ist abgenutzt, beschädigt oder unmodern
- Parkett hat Kratzer und braucht einen neuen Schliff
- Sie renovieren oder ziehen um
- Sie planen eine Fußbodenheizung und brauchen einen passenden Belag
Fragen vor der Beauftragung
Diese Fragen helfen beim Vergleich der Angebote:
- Sind Sie in die Handwerksrolle eingetragen (Handwerkskarte als Parkettleger / Estrichleger)?
- Haben Sie eine Betriebshaftpflichtversicherung?
- Ist der Untergrund für den gewünschten Belag geeignet, und wird die Restfeuchte gemessen?
- Sind Sockelleisten, Übergangsprofile und Türkürzungen enthalten?
- Sind Anfahrt, Material und Entsorgung im Angebot enthalten?
- Wann können Sie beginnen, und wie lange dauern die Arbeiten?
Mehr dazu: Handwerker prüfen.
Was den Preis beeinflusst
Jeder Auftrag ist anders. Diese Faktoren bestimmen den Preis am stärksten:
- Belagsart und Qualität (Massivparkett, Fertigparkett, Klick-Vinyl…)
- Verlegemuster (Fischgrät ist aufwendiger als Schiffsboden)
- Untergrundvorbereitung, Ausgleichsmasse, Trittschalldämmung
- Entfernen und Entsorgen des alten Bodens
Verlässlich wird es erst mit mehreren detaillierten Angeboten für dieselbe Leistung. Siehe Angebote verstehen und vergleichen. Tipp: Die Arbeitskosten können Sie nach § 35a EStG zum Teil von der Steuer absetzen.
Profi-Tipps
- Lassen Sie Holz- und Vinylböden vor dem Verlegen einige Tage im Raum akklimatisieren.
- Bei Fußbodenheizung nur dafür freigegebene Beläge wählen und auf einen niedrigen Wärmedurchlasswiderstand achten.
- Filzgleiter unter Stuhl- und Tischbeinen schützen jeden Holzboden.
Weitere Tipps finden Sie im Ratgeber-Blog.
Vorschriften und Hinweise
Bodenleger: Hierfür ist ein zulassungspflichtiges Handwerk zuständig (Anlage A der Handwerksordnung: Parkettleger / Estrichleger). Der Betrieb muss in die Handwerksrolle eingetragen sein; lassen Sie sich die Handwerkskarte zeigen.
Parkettleger und Estrichleger sind seit 2020 wieder zulassungspflichtige Handwerke, die Eintragung in die Handwerksrolle ist Pflicht. In Mehrfamilienhäusern ist der Trittschallschutz wichtig: Ein neuer, härterer Belag darf den Schallschutz gegenüber den Nachbarn nicht deutlich verschlechtern. In Mietwohnungen gilt: Ein Austausch des Bodenbelags braucht die Zustimmung des Vermieters.
Zuletzt aktualisiert: 15. Oktober 2026