Was macht ein Fachbetrieb für Klimaanlage?
- Beratung und Auslegung nach Raumgröße und Nutzung
- Installation von Split- und Multisplit-Klimaanlagen
- Kältemittelleitungen, Kondensatablauf und elektrischer Anschluss
- Installation und Reparatur von Lüftungsanlagen und zentralen Abluftanlagen
- Wartung, Reinigung und Dichtheitsprüfung
- Reparatur bei Leistungsverlust oder Geräuschen
Wann Sie einen Fachbetrieb brauchen
- Räume heizen sich im Sommer stark auf
- Ihr Klimagerät kühlt schlecht, tropft oder riecht
- Die regelmäßige Wartung steht an
- Sie möchten eine kontrollierte Wohnraumlüftung nachrüsten
Fragen vor der Beauftragung
Diese Fragen helfen beim Vergleich der Angebote:
- Sind Sie in die Handwerksrolle eingetragen (Handwerkskarte als Kälteanlagenbauer)?
- Haben Sie eine Betriebshaftpflichtversicherung?
- Haben Sie die Sachkunde für den Umgang mit Kältemitteln (Zertifikat nach ChemKlimaschutzV)?
- Welches Kältemittel nutzt das Gerät, und wie laut ist das Außengerät?
- Sind Anfahrt, Material und Entsorgung im Angebot enthalten?
- Wann können Sie beginnen, und wie lange dauern die Arbeiten?
Mehr dazu: Handwerker prüfen.
Was den Preis beeinflusst
Jeder Auftrag ist anders. Diese Faktoren bestimmen den Preis am stärksten:
- Anzahl der Innengeräte und Kühlleistung
- Länge der Leitungswege und Wanddurchbrüche
- Montageort des Außengeräts (Wand, Dach, Balkon)
- Elektrischer Anschluss und Kondensatableitung
Verlässlich wird es erst mit mehreren detaillierten Angeboten für dieselbe Leistung. Siehe Angebote verstehen und vergleichen. Tipp: Die Arbeitskosten können Sie nach § 35a EStG zum Teil von der Steuer absetzen.
Profi-Tipps
- Außen liegender Sonnenschutz (Rollläden, Markisen) senkt die Kühllast deutlich und spart Strom.
- Kühlen Sie nur wenige Grad unter die Außentemperatur, das ist angenehmer und sparsamer.
- Monoblock-Geräte mit Abluftschlauch sind meist weniger effizient als fest installierte Split-Geräte.
Weitere Tipps finden Sie im Ratgeber-Blog.
Vorschriften und Hinweise
Klimaanlage: Hierfür ist ein zulassungspflichtiges Handwerk zuständig (Anlage A der Handwerksordnung: Kälteanlagenbauer). Der Betrieb muss in die Handwerksrolle eingetragen sein; lassen Sie sich die Handwerkskarte zeigen.
Split-Klimaanlagen mit fluorierten Kältemitteln dürfen nur zertifizierte Fachbetriebe befüllen und in Betrieb nehmen (EU-F-Gase-Verordnung, Chemikalien-Klimaschutzverordnung). In Mietwohnungen brauchen Sie die Zustimmung des Vermieters, in Eigentumswohnungen ist ein Außengerät an der Fassade eine bauliche Veränderung, über die die Eigentümergemeinschaft beschließen muss (§ 20 WEG).
Zuletzt aktualisiert: 15. Oktober 2026