Was macht ein Fachbetrieb für Schornsteinfeger?
- Kehren und Überprüfen von Schornsteinen und Abgasleitungen
- Abgas- und Emissionsmessungen
- Feuerstättenschau und Feuerstättenbescheid (bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger)
- Abnahme neuer Feuerstätten
- Bau, Sanierung und Reinigung von Schornsteinen
- Beratung zu Brandschutz und Energieeffizienz
Wann Sie einen Fachbetrieb brauchen
- Laut Feuerstättenbescheid stehen Kehr- oder Messarbeiten an
- Sie bauen einen Kaminofen oder eine neue Heizung ein
- Der Schornstein ist feucht, versottet oder zieht schlecht
- Sie kaufen ein Haus und möchten den Zustand der Anlage kennen
Fragen vor der Beauftragung
Diese Fragen helfen beim Vergleich der Angebote:
- Sind Sie in die Handwerksrolle eingetragen (Handwerkskarte als Schornsteinfeger)?
- Haben Sie eine Betriebshaftpflichtversicherung?
- Sind Sie im Schornsteinfegerregister eingetragen?
- Senden Sie das Formblatt über die durchgeführten Arbeiten fristgerecht an den Bezirksschornsteinfeger?
- Sind Anfahrt, Material und Entsorgung im Angebot enthalten?
- Wann können Sie beginnen, und wie lange dauern die Arbeiten?
Mehr dazu: Handwerker prüfen.
Was den Preis beeinflusst
Jeder Auftrag ist anders. Diese Faktoren bestimmen den Preis am stärksten:
- Art und Anzahl der Feuerstätten
- Vorgeschriebene Arbeiten laut Feuerstättenbescheid
- Bei Sanierung: Höhe, Zustand und Art des Schornsteins
- Material für Edelstahl- oder Keramikrohre
Verlässlich wird es erst mit mehreren detaillierten Angeboten für dieselbe Leistung. Siehe Angebote verstehen und vergleichen. Tipp: Die Arbeitskosten können Sie nach § 35a EStG zum Teil von der Steuer absetzen.
Profi-Tipps
- Bewahren Sie den Feuerstättenbescheid auf: Dort stehen alle Fristen.
- Heizen Sie nur trockenes, unbehandeltes Holz, das schont den Schornstein.
- Ein Kohlenmonoxid-Melder ist bei Feuerstätten in Wohnräumen eine sinnvolle Ergänzung.
Weitere Tipps finden Sie im Ratgeber-Blog.
Vorschriften und Hinweise
Schornsteinfeger: Hierfür ist ein zulassungspflichtiges Handwerk zuständig (Anlage A der Handwerksordnung: Schornsteinfeger). Der Betrieb muss in die Handwerksrolle eingetragen sein; lassen Sie sich die Handwerkskarte zeigen.
Nach dem Schornsteinfeger-Handwerksgesetz führt der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger zweimal in sieben Jahren die Feuerstättenschau durch und legt im Feuerstättenbescheid fest, welche Kehr- und Messarbeiten bis wann zu erledigen sind. Diese Arbeiten dürfen Sie seit 2013 von jedem in das Schornsteinfegerregister eingetragenen Betrieb erledigen lassen; der Nachweis muss fristgerecht beim Bezirksschornsteinfeger eingehen. Die Arbeiten regelt die Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO).
Zuletzt aktualisiert: 15. Oktober 2026