Warnzeichen
- Anzeigen ganz oben in der Suche mit „ab 19 €“ oder „Festpreis“, ohne konkrete Angaben
- Kein Impressum, nur eine Handynummer, kein Firmensitz in der Nähe
- Am Telefon keine Preisauskunft
- Vor Ort Druck, Formulare zur sofortigen Unterschrift, Forderung nach Bar- oder EC-Zahlung
So gehen Sie vor
- Speichern Sie die Nummer eines seriösen Betriebs aus Ihrer Gegend, bevor es eilt.
- Fragen Sie am Telefon nach dem Gesamtpreis inklusive Anfahrt und Zuschlägen.
- Lassen Sie sich vor Arbeitsbeginn den Preis schriftlich bestätigen.
- Zahlen Sie möglichst per Rechnung und Überweisung. Bei Kartenzahlung nur den vereinbarten Betrag.
Wenn es schon passiert ist
Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht verstehen, und zahlen Sie höchstens den Betrag, den Sie für angemessen halten, unter Vorbehalt. Bei offensichtlich überhöhten Preisen kann Wucher vorliegen: Lassen Sie sich von der Verbraucherzentrale beraten und erstatten Sie bei Bedrohung oder Nötigung Anzeige bei der Polizei. Achtung: Bei dringenden Reparaturen, die Sie selbst angefordert haben, gibt es kein Widerrufsrecht (§ 312g Abs. 2 Nr. 11 BGB).
Quellen und offizielle Links
Zuletzt aktualisiert: 15. Oktober 2026