Die wichtigsten Regeln
- Die Wechselrichterleistung darf bei vereinfachter Anmeldung bis zu 800 Watt betragen.
- Eine Anmeldung beim Netzbetreiber ist nicht mehr nötig; das Gerät wird nur im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert.
- Ein vorhandener alter Zähler ohne Rücklaufsperre wird bei Bedarf vom Messstellenbetreiber getauscht.
Mieter und Wohnungseigentümer
Seit Oktober 2024 zählen Steckersolargeräte zu den privilegierten baulichen Veränderungen: Vermieter und Eigentümergemeinschaften dürfen sie grundsätzlich nicht mehr verweigern, können aber über die Art der Anbringung mitbestimmen (§ 554 BGB, § 20 WEG). Sprechen Sie vorher mit Vermieter bzw. Verwaltung und klären Sie Befestigung und Optik.
Sicher montieren
Module müssen sturmsicher befestigt sein, besonders in oberen Etagen. Bei der Montage an Brüstung oder Fassade hilft ein Fachbetrieb. Soll später mehr dazukommen, etwa eine Anlage auf dem Dach, lohnt der Kontakt zu einem Solarteur.
Zuletzt aktualisiert: 15. Oktober 2026