Kein wirksamer Vertrag
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Werkverträge, die bewusst gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz verstoßen, nichtig sind. Folge: Sie haben keine Mängelansprüche, wenn die Arbeit schlecht ist, und der Handwerker hat keinen Anspruch auf Bezahlung. Bereits gezahltes Geld können Sie in der Regel nicht zurückfordern.
Bußgelder und weitere Folgen
- Auftraggeber, die Schwarzarbeit in erheblichem Umfang beauftragen, begehen eine Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeld geahndet werden kann.
- Unfälle auf Ihrer Baustelle sind nicht über die Berufsgenossenschaft abgesichert.
- Kein Steuerbonus, keine Förderung.
Was erlaubt ist
Nachbarschaftshilfe und Gefälligkeiten ohne Gewinnabsicht sind keine Schwarzarbeit. Auch Arbeiten durch Angehörige sind in der Regel erlaubt. Für Haushaltshilfen gibt es mit dem Haushaltsscheckverfahren der Minijob-Zentrale einen einfachen legalen Weg.
Quellen und offizielle Links
Zuletzt aktualisiert: 15. Oktober 2026