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Schwarzarbeit: die Risiken für Auftraggeber

„Ohne Rechnung wird es billiger“: Das Angebot klingt verlockend, kann aber teuer werden. Auch Auftraggeber handeln ordnungswidrig.

Foto: Elena Rouame auf Unsplash

Kein wirksamer Vertrag

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Werkverträge, die bewusst gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz verstoßen, nichtig sind. Folge: Sie haben keine Mängelansprüche, wenn die Arbeit schlecht ist, und der Handwerker hat keinen Anspruch auf Bezahlung. Bereits gezahltes Geld können Sie in der Regel nicht zurückfordern.

Bußgelder und weitere Folgen

  • Auftraggeber, die Schwarzarbeit in erheblichem Umfang beauftragen, begehen eine Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeld geahndet werden kann.
  • Unfälle auf Ihrer Baustelle sind nicht über die Berufsgenossenschaft abgesichert.
  • Kein Steuerbonus, keine Förderung.

Was erlaubt ist

Nachbarschaftshilfe und Gefälligkeiten ohne Gewinnabsicht sind keine Schwarzarbeit. Auch Arbeiten durch Angehörige sind in der Regel erlaubt. Für Haushaltshilfen gibt es mit dem Haushaltsscheckverfahren der Minijob-Zentrale einen einfachen legalen Weg.

Zuletzt aktualisiert: 15. Oktober 2026

Häufige Fragen

Ist Nachbarschaftshilfe erlaubt?
Ja, wenn sie gelegentlich und ohne Gewinnabsicht erfolgt. Eine kleine Anerkennung ist unproblematisch, ein regelmäßiges Entgelt nicht.
Was passiert, wenn der Schwarzarbeiter Pfusch macht?
Sie haben keine Mängelrechte. Die Kosten für die Beseitigung tragen Sie selbst.

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