Einige Wochen vorher
- Mietvertrag fristgerecht kündigen (gesetzliche Kündigungsfrist für Mieter: drei Monate, § 573c BGB).
- Angebote von Umzugsunternehmen einholen, am besten mit Besichtigung.
- Halteverbotszone bei der Stadt beantragen.
- Ausmisten: Was nicht mit soll, rechtzeitig verkaufen oder entsorgen.
Kurz vorher
- Strom, Gas, Internet ummelden oder kündigen.
- Nachsendeauftrag bei der Post stellen.
- Termin für die Wohnungsübergabe vereinbaren, Renovierungspflichten prüfen.
Nach dem Umzug
- Innerhalb von zwei Wochen beim Bürgeramt anmelden (§ 17 Bundesmeldegesetz); der Vermieter muss Ihnen den Einzug bestätigen.
- Adresse bei Bank, Versicherungen, Arbeitgeber und Kfz-Zulassung ändern.
- Schäden am Umzugsgut fristgerecht melden.
Privat veranlasste Umzugskosten können als haushaltsnahe Dienstleistung teilweise steuerlich abgesetzt werden.
Zuletzt aktualisiert: 15. Oktober 2026