Was macht ein Fachbetrieb für Maurer?
- Rohbau und Mauerarbeiten, kleine Mauerarbeiten im Bestand
- Wanddurchbrüche und Kernbohrungen
- Fundamente und Bodenplatten gießen
- Trockenlegen von Mauerwerk und Kellersanierung
- Verputzen von Innen- und Außenwänden
- Gartenmauern, Treppen und Sockel
Wann Sie einen Fachbetrieb brauchen
- Sie möchten eine Wand öffnen, um Räume zu verbinden
- Der Keller ist feucht oder das Mauerwerk zeigt Salzausblühungen
- Ein Carport, Gartenhaus oder Anbau braucht ein Fundament
- Putz bröckelt oder Risse ziehen sich durch die Wand
Fragen vor der Beauftragung
Diese Fragen helfen beim Vergleich der Angebote:
- Sind Sie in die Handwerksrolle eingetragen (Handwerkskarte als Maurer und Betonbauer)?
- Haben Sie eine Betriebshaftpflichtversicherung?
- Ist die Wand tragend, und wer erstellt die Statik?
- Wie wird die Feuchtigkeitsursache im Keller ermittelt, bevor saniert wird?
- Sind Anfahrt, Material und Entsorgung im Angebot enthalten?
- Wann können Sie beginnen, und wie lange dauern die Arbeiten?
Mehr dazu: Handwerker prüfen.
Was den Preis beeinflusst
Jeder Auftrag ist anders. Diese Faktoren bestimmen den Preis am stärksten:
- Art und Umfang der Arbeiten, Wandstärke und Material
- Statik, Abstützung und Sturz bei Wanddurchbrüchen
- Zugänglichkeit, Schuttabfuhr und Containergestellung
- Nacharbeiten wie Putz, Estrich und Malerarbeiten
Verlässlich wird es erst mit mehreren detaillierten Angeboten für dieselbe Leistung. Siehe Angebote verstehen und vergleichen. Tipp: Die Arbeitskosten können Sie nach § 35a EStG zum Teil von der Steuer absetzen.
Profi-Tipps
- Klopfen allein verrät nicht, ob eine Wand tragend ist: Lassen Sie das vor jedem Durchbruch prüfen.
- Bei feuchten Kellern zuerst die Ursache klären (drückendes Wasser, Kondensat, fehlende Horizontalsperre).
- Fragen Sie nach Entsorgungsnachweisen für den Bauschutt.
Weitere Tipps finden Sie im Ratgeber-Blog.
Vorschriften und Hinweise
Maurer: Hierfür ist ein zulassungspflichtiges Handwerk zuständig (Anlage A der Handwerksordnung: Maurer und Betonbauer). Der Betrieb muss in die Handwerksrolle eingetragen sein; lassen Sie sich die Handwerkskarte zeigen.
Wer eine tragende Wand öffnet, braucht in aller Regel einen Standsicherheitsnachweis von einem Tragwerksplaner, je nach Land und Umfang auch eine Baugenehmigung. In Eigentumswohnungen gehören tragende Wände zum Gemeinschaftseigentum: Ohne Beschluss der Eigentümergemeinschaft dürfen sie nicht verändert werden. Das Maurer- und Betonbauerhandwerk ist zulassungspflichtig.
Zuletzt aktualisiert: 15. Oktober 2026