Was macht ein Fachbetrieb für Bauen und Renovieren?
- Innenausbau und Sanierung von Wohnungen und Häusern
- Bau von Nebengebäuden und Anbauten
- Rohbau und Mauerarbeiten
- Kernsanierung mit Koordination der Gewerke
- Balkonbau und -sanierung, Kellersanierung
- Abrissarbeiten und Entsorgung
Wann Sie einen Fachbetrieb brauchen
- Sie haben ein älteres Haus gekauft und möchten es umfassend modernisieren
- Sie brauchen mehr Platz und planen einen Anbau
- Mehrere Gewerke sollen aus einer Hand koordiniert werden
- Ein Balkon oder Keller muss saniert werden
Fragen vor der Beauftragung
Diese Fragen helfen beim Vergleich der Angebote:
- Seit wann gibt es Ihren Betrieb, und haben Sie Referenzen für ähnliche Aufträge?
- Haben Sie eine Betriebshaftpflichtversicherung?
- Welche Gewerke führen Sie selbst aus, welche vergeben Sie an Subunternehmer?
- Gibt es einen festen Bauleiter als Ansprechpartner und einen verbindlichen Bauzeitenplan?
- Sind Anfahrt, Material und Entsorgung im Angebot enthalten?
- Wann können Sie beginnen, und wie lange dauern die Arbeiten?
Mehr dazu: Handwerker prüfen.
Was den Preis beeinflusst
Jeder Auftrag ist anders. Diese Faktoren bestimmen den Preis am stärksten:
- Größe, Bauweise und Ausstattungsstandard
- Zustand der Bausubstanz und unvorhergesehene Schäden
- Planung, Statik, Genehmigungen und Bauleitung
- Baustelleneinrichtung, Gerüst, Container und Entsorgung
Verlässlich wird es erst mit mehreren detaillierten Angeboten für dieselbe Leistung. Siehe Angebote verstehen und vergleichen. Tipp: Die Arbeitskosten können Sie nach § 35a EStG zum Teil von der Steuer absetzen.
Profi-Tipps
- Planen Sie bei Sanierungen einen Puffer für Unvorhergesehenes ein: Im Altbau zeigt sich vieles erst beim Öffnen.
- Vereinbaren Sie Abschlagszahlungen nach Baufortschritt, nicht nach Datum.
- Fotografieren Sie Leitungen und Konstruktionen, bevor Wände geschlossen werden.
Weitere Tipps finden Sie im Ratgeber-Blog.
Vorschriften und Hinweise
Für Neubau und erhebliche Umbauten eines bestehenden Gebäudes durch einen Unternehmer gelten die Regeln zum Verbraucherbauvertrag (§§ 650i ff. BGB): Sie haben Anspruch auf eine Baubeschreibung und verbindliche Angaben zur Bauzeit, ein 14-tägiges Widerrufsrecht, und Abschlagszahlungen sind auf 90 % der Gesamtvergütung begrenzt. Ob eine Baugenehmigung nötig ist, regelt die Landesbauordnung Ihres Bundeslandes; Bauanträge stellt ein bauvorlageberechtigter Architekt oder Ingenieur.
Zuletzt aktualisiert: 15. Oktober 2026